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FPS Catering
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FPS CATERING GmbH & Co. KG · Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmerkunden · Stand: Mai 2024

I. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der FPS CATERING GmbH & Co. KG (nachfolgend „FPS Catering" genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), sofern der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FPS Catering nicht.

3. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.

4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen FPS Catering und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Innerhalb eines Vertrags werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit FPS Catering im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird FPS Catering in ihrem Angebot besonders hinweisen.

II. Warenangebot

Das umfangreiche Sortiment von FPS Catering ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich FPS Catering einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

III. Anfrageprozess über die Lieferküche

1. Anfragen über das Online-Formular der FPS Lieferküche sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von FPS Catering zustande.

2. Der Mindestbestellwert beträgt 100 € netto.

3. Anfragen müssen mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Liefertermin eingehen. Bestellschluss ist 12:00 Uhr; Anfragen, die nach 12:00 Uhr eingehen, gelten als am folgenden Werktag eingegangen. An Sonntagen erfolgen keine Lieferungen.

4. Liefergebühren werden wie folgt berechnet (alle Preise zzgl. MwSt.):

– Stadtgebiet Frankfurt am Main und Offenbach am Main: 35,00 € pauschal Mo–Sa.
– Erweitertes Liefergebiet (Umgebung Frankfurt): 2,20 € je gefahrenem Kilometer ab dem FPS-Standort Ferdinand-Porsche-Straße 17–19, 60386 Frankfurt am Main.
– Optional: Abholung am gleichen Werktag im Stadtgebiet — 35,00 €. Die Abholung am nächsten Werktag ist kostenfrei.

5. Aufbau- und Verladekosten, Etagenzuschläge bei Lieferung ohne Aufzug sowie zusätzliche Anlieferungen für Getränke, Equipment oder Mobiliar werden je nach Aufwand separat im Angebot ausgewiesen.

IV. Standzeit Buffet

1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit FPS Catering mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen.

2. Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt FPS Catering für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe gemäß Ziffer VIII. durch den Kunden keinerlei Haftung.

V. Preise, Preisliste und Mehrwertsteuer

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise von FPS Catering zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von FPS Catering an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder vom Kunden genehmigt wurden.

2. Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind, gelten die in der Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.

3. FPS Catering ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als zwei Monate verstrichen sind.

4. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Der Kunde trägt neben der eigentlichen Vergütung bestimmte Auslagen, die ersetzt werden müssen.

VI. Fälligkeit, Anzahlung, Verzug

1. Für Verträge im Bereich „Event" und „Business" gelten folgende Regeln: Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, wird sofort nach dem Vertragsschluss bei einem Auftragswert ab 3.000 € netto eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % der Auftragssumme fällig. Die restlichen 20 % der Auftragssumme (inkl. etwaiger getätigter Zusatzbestellungen) werden unmittelbar nach der Veranstaltung fällig.

2. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands wird stets 100 % Vorauskasse in Rechnung gestellt. Diese ist per Überweisung oder Kreditkartenzahlung zu begleichen. Der Auftrag kommt erst nach Zahlungseingang zustande. Für eventuelle Zusatzbestellungen sind bei der Bestellung Kreditkartendetails anzugeben. FPS Catering wird zusätzlich ein Pfand als Deposit (Sicherheitsleistung) auf der Kreditkarte des Kunden reservieren, um eventuelle Zusatzbestellungen abzusichern. Die Verrechnung erfolgt nach Veranstaltungsende.

2.1. Wir akzeptieren AMERICAN EXPRESS, MASTERCARD und VISA.

3. Die Zahlungen sind per Überweisung auf Kosten des Kunden auszuführen.

4. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Wir sind berechtigt, etwaigen weiteren Schadenersatz zu verlangen und andere gesetzliche Rechte geltend zu machen, insbesondere die Zahlung einer Mahnungs-Pauschale in Höhe von 40 € zu verlangen.

5. Vor Rechnungsstellung teilt der Kunde uns die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,– € zzgl. MwSt.

VII. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl, Zahlungspflicht trotz Streiks

1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und FPS Catering getroffen wurden, hat FPS Catering Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:

1.1. Bei einer Stornierung des erteilten Auftrages bis 5 Monate (ca. 100 Werktage) vor dem ersten Veranstaltungstag werden 30 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

1.2. Bei einer Stornierung des erteilten Auftrages unter 5 Monaten bis sieben volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 80 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

1.3. Bei einer Stornierung des erteilten Auftrages bis drei volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 90 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

1.4. Bei einer Stornierung des erteilten Auftrages unter drei vollen Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 100 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

2. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung das preislich niedrigste Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

3. Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet.

4. Der Kunde schuldet keine Entschädigung gemäß Abs. 1, 2 und 3, wenn er nachweist, dass FPS Catering infolge des Rücktritts überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist oder der Schaden oder die Wertminderung wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

5. Der Kunde ist verpflichtet, FPS Catering gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige für die Veranstaltung wichtige Details müssen FPS Catering bis spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Anpassung der Personenzahl kann bis fünf Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.

6. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist FPS Catering berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.

7. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

8. Der Kunde ist zur Bezahlung der bestellten Ware und Leistung auch dann verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt wird.

VIII. Transport, Gefahrtragung, Übergabe

1. Versendet FPS Catering den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als ihren Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald FPS die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert hat. Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen von FPS Catering, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden über. Der Kunde trägt die Transportkosten von dem Firmensitz von FPS Catering zu dem Bestimmungsort.

2. Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach Leistungserbringung/Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.

3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe.

4. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungshandlung als erfolgt.

IX. Termine, Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, FPS Catering wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird FPS Catering von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit FPS Catering die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden. FPS Catering hat die Verzögerung oder die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, wenn sie von ihren Lieferanten verzögert oder nicht beliefert worden ist (Selbstbelieferungsvorbehalt).

2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit FPS Catering sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen FPS Catering solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, behält sich FPS Catering die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor.

3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die FPS Catering selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen.

4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von FPS Catering. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

5. Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunden über.

X. Mängel und Gewährleistung

1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von FPS Catering als vom Kunden akzeptiert.

2. Bei berechtigten Mängeln steht FPS Catering nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

3. FPS Catering versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. FPS Catering haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen, entstandene Schäden an der Ware.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

5. Die Verjährung der Ansprüche der Kunden aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr beschränkt.

XI. Haftung von FPS Catering

1. FPS Catering haftet auf Schadenersatz nur:

– bei Vorsatz,
– bei grober Fahrlässigkeit,
– bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– nach dem Produkthaftungsgesetz
– und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen.

2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FPS Catering auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. FPS Catering haftet nicht für Schäden durch die Waren und Speisen von FPS Catering, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an FPS Catering zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.

5. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die FPS Catering im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern FPS Catering nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird und sofern durch die Pflichtverletzung von FPS Catering Schäden für Leib, Leben und Gesundheit entstehen. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von FPS Catering gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.

6. Ebenso wenig haftet FPS Catering für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

XII. Kündigung durch FPS Catering

FPS Catering ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

– die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
– der Ruf sowie die Sicherheit von FPS Catering erheblich gefährdet wird,
– im Falle höherer Gewalt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert oder unmöglich wird,
– wenn vereinbarte Akontozahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen.

XIII. Haftung des Kunden

1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind FPS Catering voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration etc.) von FPS Catering wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Zählung von verwendetem Equipment findet im Hause FPS statt. FPS Catering kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflicht­versicherung verlangen. FPS Catering haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der vom Kunden eingebrachten Gegenstände.

2. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch FPS Catering gesondert berechnet.

XIV. Erfüllungsort

Findet das Catering in Frankfurt am Main statt, ist der Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung Frankfurt am Main. Findet das Catering außerhalb von Frankfurt am Main statt, gelten hinsichtlich des Erfüllungsortes die gesetzlichen Bestimmungen.

XV. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der ausschließliche Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – Frankfurt am Main. FPS Catering darf den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Fällt der Kunde unter keinen der unter Satz 1 genannten Fälle, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

XVI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Frankfurt am Main, Mai 2024

FPS Lieferküche

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